Wir, Karl Heinz Götz, Peter Held und Michael Fux, sehen die
Unterbringung von eventuell über 100 Flüchtlingen im ehemaligen Tedi Markt als kritisch.
Es geht nicht darum linke und rechte Positionen zu bedienen.
Wir erkennen an, dass Oberammergau seinen
Beitrag in dieser humanitären Krise zu leisten hat. Auch wir sind der Meinung, dass Menschen in Not geholfen werden muss, nur über das "Wie" sollte diskutiert werden dürfen.
Aus aktueller Sicht kann der Nutzungsänderung nicht
zugestimmt werden.
Hier wird in einer Hau Ruck Aktion ( erste belastbare Info
am 16.10.2015 ) ein Faktum geschaffen, was für das Zusammenleben im Ort
erhebliche Auswirkungen ( positiver und negativer Art ) nicht bekannten Ausmaßes haben wird.
Im Sachvortrag ( kompletter Text siehe unten ) des Bürgermeisters wird sehr vage formuliert:
„ Es ist davon auszugehen...“
„Konkrete
Informationen seitens der Regierung liegen uns noch nicht vor.“
„ Wir gehen
davon aus,...“
Erschwerend kommt hinzu, dass bis zur Sitzung nur ein Teil
der Gemeinderäte eine Einsichtnahme in
die Baupläne hatte. Diese lagen nur in digitaler Form auf einem Monitor vor.
Das aktuelle Vorgehen des Bürgermeisters / LRA / Regierung
von Oberbayern muss somit in folgenden Punkten kritisiert werden:
-
keine Einsichtnahme in den verhandelten Vertrag
zwischen Regierung und Eigentümern.
Ja, die Vereinbarung unter Dritten Bedarf keiner Einsichtnahme seitens
des Gremiums, aber wir reden hier nicht
von einem Baumarkt oder Hotel, sondern von einer Flüchtlingsunterkunft.
Für ein solches Projekt sollte die Akzeptanz in der Bevölkerung gegeben
sein, mit diesem spärlichen
Informationsfluss ist dies weit schwerer zu erreichen.
-
Die Offenlegung der Baupläne ist erst am
Sitzungstag erfolgt.
-
Stellungnahmen der Nachbarschaft, caritative
Einrichtungen, militärische Einrichtungen etc. wurden gar nicht oder erst in der Sitzung
vorgelegt.
-
Es wurde nicht geprüft, ob das neue Bau Beschleunigungsgesetz ( das neue Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, welches Bauvorhaben für Flüchtlingsunterkünfte beschleunigt zulässt) für dieses Vorhaben überhaupt greift, da besagter Bauantrag vor Inkrafttreten
dieses Gesetzes eingereicht wurde.
Das Projekt als Solches weist folgende Kritikpunkte zur
Klärung auf:
- Die Raumaufteilung sieht ausschließlich Einzelbetten vor, somit
ist im Extremfall von über 100
erwachsenen Einzelpersonen auszugehen.
- Der Parkplatz am Areal wird den Bewohnern nicht
zur Verfügung gestellt. Dieser wäre aber notwendig für Aktivitäten im
Freien und als Aufenthaltsfläche.
- Fehlende Sanitär Einrichtungen im kompletten
Erdgeschoss.
- Die Vertragsdauer von 10 Jahren ist aus mehreren
Gründen schwierig:
a)
Problematik Veranstaltung Passion 2020 nur ca.
150m entfernt: Es handelt sich nunmal um ein christliches Glaubensspiel
b) Sofern die Flüchtlingsströme in den nächsten
Jahren abschwellen wird diese Einrichtung dann trotzdem weiterhin
aufrecht erhalten.
- Was geschieht wenn die Betreiber Ihren
Verpflichtungen nicht nachkommen können, oder der Fall einer
Insolvenz eintritt.
- Welche Folgekosten, kommen auf die Gemeinde
zu. ( Krankenversicherung der
Flüchtlinge, Personalkosten, Unterhalt im Umgriff des Gebäudes etc )
- Die hoch sensible Thematik
Nato Schule aus wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Aspekten.
Zusammenfassend haben wir uns einen weit
besseren Informationsfluss und eine breite Diskussion im Vorfeld erwartet. Dies
ist nicht geschehen, somit haben wir dagegen gestimmt.
Michael Fux, Karl Heinz Götz, Peter Held
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 15.10.2015 wurde die Gemeinde informiert, dass die geplante Unterkunft für Flüchtlinge in der Bahnhofstr. 9 (ehem. TEDI-Markt) umgesetzt wird. Die Regierung von Obb. wird diese Einrichtung betreuen. Die entsprechenden Verträge mit den Eigentümern der Immobilie stehen kurz vor der Unterzeichnung.
Bei einem Ortstermin im Juli in Oberammergau wurde das Objekt von der Regierung mit dem Eigentümer besichtigt und die grundsätzliche Eignung als Unterkunft für Asylbewerber festgestellt. Aus den Erfahrungen der Regierung kann das Vorhaben zeitnah und wirtschaftlich realisiert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Einrichtung im zweiten Quartal 2016 der geplanten Nutzung zugeführt werden kann.
Konkrete Informationen seitens der Regierung liegen uns noch nicht vor.
Wir gehen davon aus, dass bis zu 90 Flüchtlinge in der Einrichtung untergebracht werden. Diese Personen werden mindestens für die Zeit ihres Asylverfahrens in der Einrichtung wohnen.
Als erster Schritt seitens der Gemeinde wurde die unmittelbare Nachbarschaft in einer Informationsveranstaltung über den Sachstand informiert. Eine allgemeine Information der Bevölkerung ist für Mitte November geplant.
Das derzeit leerstehende Gebäude soll für die nächsten 10 Jahre als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber genutzt werden. Laut Bauantrag sollen in das Gebäude 23 Zimmer eingebaut werden. Die bestehenden 4 Wohnungen werden zum Teil umgebaut, so dass insgesamt 31 Zimmer für 2-5 Personen entstehen. Im nördlichen Teil sind Küche und Essraum, Schulungsraum, Freizeitraum und Verwaltung untergebracht.
Grundsätzlich eignet sich das Gebäude hinsichtlich der geplanten Raumaufteilung und der funktionalen Anordnung. Auch die städtebauliche Einbindung lässt eine menschenwürdige Unterbringung der Asylbewerber erwarten.
Das Gebäude wurde als Wohn- und Geschäftsgebäude genehmigt. Für die Nutzung als Einrichtung zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen ist daher eine entsprechende Nutzungsänderung erforderlich. Da der nächste Bauausschuss erst für den 23.11.2015 angesetzt ist, hat der Gemeinderat aus dringlichen Gründen über diese Nutzungsänderung zu beschließen.
Hinsichtlich der Nutzungsänderung ist folgendes anzumerken:
Das Gebäude befindet sich im Bereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 16 „Ausschluss verschiedener Vergnügungsstätten im Ortszentrum“, der u.a. ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festsetzt. Die übrigen Festsetzungen sind für das Vorhaben nicht relevant, es ist nach den Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) für einen unbeplanten Innenbereich zu beurteilen. Die geplante Nutzungsänderung dürfte allein aufgrund dieser Gegebenheiten bereits rechtlich möglich sein.
Am 26. November 2014 ist zudem eine Änderung des BauGB in Kraft getreten, mit der Klarstellungen im Bauplanungsrecht und befristete Erleichterungen bei der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften eingeführt wurden.
Die im vorliegenden Fall bedeutsamste Neuregelung ist in § 246 BauGB enthalten. Gemäß Abs. 8 gilt bis zum 31. Dezember 2019 § 34 Absatz 3a Satz 1 BauGB entsprechend für die Nutzungsänderung zulässigerweise errichteter Geschäfts-, Büro- oder Verwaltungsgebäude in bauliche Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen. Das heißt, dass im unbeplanten Innenbereich (bzw. im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans gem. § 30 Abs. 3 BauGB) ein Vorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen grundsätzlich auch dann realisiert werden kann, wenn es sich nicht in die nähere Umgebung einfügt.
Beschlussvorschlag
Mit der Nutzungsänderung gemäß Eingabeplanung besteht Einverständnis. Die erforderliche Stellplatzanzahl ist vom LRA festzulegen.
Datenstand vom 22.10.2015 08:51 Uhr