Samstag, 3. März 2018

Licht und Schatten: Überprüfung / Bericht zur Ausschreibung der neuen Fenster am Passionstheater




In nichtöffentlicher Sitzung am 15 01 wurde seitens Michael Fux, ( Fraktion Freie Wähler )  über den Sachstand zur Ausschreibung der Fenster am Passionstheater berichtet. 
Aufgrund der guten und sachlichen Zusammenarbeit  zwischen Gemeinderat und Eigenbetrieb konnten alle relevanten Punkte erörtert werden.

Vier Haupt Kritikpunkte wurden in der Sitzung vorgestellt:

 A.        
Vorbehalt, Die restaurierten Fenster sind teurer  als neue Fenster. 
Kostenbeispiel Fenster :
Typ B ( 110 x 110cm ) Sanierung  1400.- netto / Neubau 1450.- netto 
 Der Vorbehalt konnte nicht bestätigt werden. Die Prüfung ergab, dass restaurierte Fenster geringfügig günstiger waren als neue Fenster.

B.   
Vorbehalt: Restaurierte Fenster können nicht den gleichen Dämmwert erreichen wie ein neues Fenster.
Die Überprüfung ausgewählter Fenster ergab, dass der Uw-Wert (Wärmedämmung) nicht relevant ist, da die restaurierten Fenster nicht in beheizten Räumen eingesetzt werden,
 somit ist ein Uw-Wert ( Wärmedämmung ) nicht relevant. 
( Beispiel am Fenster Typ B  - nicht beheizter Bühnenbereich. )

 C. 
Vorbehalt: Thema Ausschreibung, weshalb ist kein einheimischer Betrieb zum Zug gekommen ?
 gem. Vergaberichtlinien ( Punkt 1.2.1 ) der Ausschreibung:
... ab einem Auftragswert von 75.000 € ohne Umsatzsteuer sind mindestens drei Bewerber aufzufordern, die ihre Niederlassung nicht im eigenen Landkreis des kommunalen Auftraggebers haben;
Aus den Unterlagen ging hervor, dass für die zu renovierenden siebzehn Fenster  7 Betriebe angeschrieben wurden. Hierbei wurden jedoch nur 3 Betriebe aus dem Landkreis berücksichtigt.
Natürlich wäre es erlaubt gewesen: 10 Betriebe aus dem Ammertal und 3 aus dem Umland einzuladen. 
Fazit: Schwächung des örtlichen Handwerks.

Um das örtliche Handwerk zu stärken, wurde die Empfehlung ausgesprochen, zukünftig Sorge zu tragen, dass zu je einem überregionalen Betrieb mindestens drei regionale Betriebe, soweit vorhanden, angeschrieben werden.


 D.
Vorbehalt:  Beschlusslage, Beschluss wurde abgeändert.
 Beschluss vom 15 02 2017 - lt. Protokoll: 
A. Textvorlage:  •       Austausch von Fenstern und Türen
Beschluss:   Der Gemeinderat beauftragt die Werkleitung und die Verwaltung die gem. Sachvortrag vorgestellten Maßnahmen für das Bühnenhaus i. H. v. ca. 1,5 Mio. € unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten umzusetzen.
 B. Text lt. Ausschreibung Angebot vom 25 02 2017 an Eigenbetrieb Kultur: 
„2. Austausch bzw. Ertüchtigung von Fenstern und Türen, Sanierung Fassade, Erweiterung Schneiderei in DG

 "Das Wort "Ertüchtigung" war nicht Teil des Beschlusses. 

Der Prüfer sieht es als bedenklich, wenn ein Beschluss abgeändert wird und sich somit die Ausschreibung von der Intention des Beschlusses abändert. 

In der Summe, war die Akteneinsichtnahme für uns als Fraktion richtig, da zum einen Gerüchte ausgeräumt werden konnten, zum anderen Misstände aufgedeckt und angesprochen werden konnten. 

Von Seiten der Werkleitung wurden bereits Konsequenzen gezogen um künftige Ausschreibungen unter der Maßgabe - Punkt C zu berücksichtigen. 

Michael Fux

Für die Fraktion „ Freie Wähler“