Hier ein paar meiner Impressionen
Text zum COC
http://www.natoschool.nato.int/Media/News/2017/20170517_CoC
Michael Fux
1. Die Fraktion FREIE WÄHLER im Gemeinderat Oberammergau beantragt, dass zeitnah darüber berichtet wird, welche finanziellen Auswirkungen die Aufspaltung der Hoheitsverwaltung und des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur (u.a. im Bereich Personal. Lohnbuchhaltung) in 2017 und in den Folgejahren bis einschließlich 2020 haben wird!2. Der Gemeinderat beschließt, dass künftig bei Stellenneubesetzungen im Bereich der Gemeinde Oberammergau (Hoheitsverwaltung, Regiebetriebe, Eigenbetrieb Oberammergau Kultur sowie bei Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Gemeinde) grundsätzlich eine öffentliche Stellenausschreibung zu erfolgen hat, über die der Gemeinderat zusätzlich vorab zu informieren ist. Von diesem Grundsatz kann nur dann abgewichen werden, wenn eine Stelle bewusst nur intern (d.h. im Kreis der Beschäftigten der Gemeinde Oberammergau) ausgeschrieben werden soll.Begründung: Wir sehen es als geboten an, dem Grundsatz der Transparenz öffentlichen Handelns auch dadurch zu entsprechen, dass freiwerdende Stellen öffentlich ausgeschrieben werden. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate sehen wir es als sinnvoll an, dass der Gemeinderat diesbezüglich eine Grundsatzentscheidung trifft.Der öffentlichen Ausschreibung sollte im Mindestmaß dadurch Rechnung getragen werden, dass die Stellen der Agentur für Arbeit zur Veröffentlichung gemeldet und über die Homepage der Gemeinde Oberammergau bzw. über die Oberammergauer Zeitung öffentlich gemacht werden.Weitere Kosten entstehen dadurch aus unserer Sicht vorerst keine.
Werkleiter Rutz hat die Feststellung, er leiste eine anhaltend schlechte Informationspolitik, nicht widerlegt. Wir haben deshalb die Sachvorträge über die öffentliche Gemeinderatssitzung von 15.2.17 unterwww.ortspolitik-oberammergau.blogspot.de ins Internet eingestellt und in unserem Schaukasten gehängt. Dort kann sich jeder Bürger selbst ein Bild machen, ob er sich aufgrund dieses dürftigen Sachvortrags ausreichend informiert fühlt, wenn er im Anschluss eine Entscheidung über 7 Millionen Euro treffen muss.
Ob einige von uns eine Sitzung, welche der Bürgermeister nach § 20 II S 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats schon längst beendet haben müsste; vorzeitig verlassen ist unsere Entscheidung. Festzuhalten ist, unser Bürgermeister hat bei 25 von 29 Sitzungen im Jahr 2016 überzogen, da ist 23 Uhr keine Seltenheit.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, das unsere Fraktion die mitunter wenigsten Fehlzeiten im Gremium vorweist.Ergebnisse welche nach 22 Uhr im Gemeinderat erzielt werden, sind meist äußerst dürftig und die Sachverhalte erscheinen deshalb bald wieder erneut auf der Tagesordnung."