Freitag, 21. Februar 2020

2 neue Anträge Februar 2020 ( Skaterpark, Feuerwehr - Kostenbeteiligung bei Fehlalarm )







1. Skaterpark für Oberammergau



Antrag

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeit zur Realisierung eines „Skaterparks“ in Oberammergau zu prüfen (inklusive Kostenschätzung) und entsprechend geeignete Standorte hierfür zu benennen. 


Begründung
Seit 1990 hat sich in Oberammergau eine Skater - Blade und Trick-Scooter-Szene etabliert. Es hat verschiedene Ansätze gegeben, diese Jugendgruppe zu bedienen, u.a. mit der zur Verfügung Stellung einer „Miniramp / Halfpipe“ am Stufenparkplatz, später am Wellenberg. Für die vor Jahren abgebaute „Ramp“ wurde dann aber kein Ersatz geschaffen. 
Gerade die Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren sind in Oberammergau diesem Sport verschworen und speziell im Snowboard und Freestyle-Verein „Snowgau Freestyle Team“ gerade im Winter aktiv. 
Jedoch fehlen im Sommer die Möglichkeiten, diesem Sport nachzugehen. 
Nächstmöglicher Ort hierfür ist Garmisch-Partenkirchen. 
Es sollte ähnlich dem Skatepark „Füssen“ ein Finanzierungsmodell aus privaten Sponsoren, Leader-Förderprogramm und Gemeinde angestrebt werden.
Referenz Skatepark Stadt Füssen
https://www.fuessenaktuell.de/index.php/2018/11/skate-bikepark-fuessen-eroeffnet/
Die tatsächliche Größe des Parks sollte natürlich auf Oberammergauer Verhältnisse angepasst, die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Immissionsschutz) berücksichtigt werden.
Die Planung / Prüfung sollte mit den am Ort bekannten Skate -/ Funsport-Fachleuten und dem künftigen Jugendbeauftragten erfolgen. 



Deckungsvorschlag
Es entstehen zunächst keine weiteren Kosten.


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2. Feuerwehreinsätze: Kostenbeteiligung gewerblicher Anbieter bei Fehlalarm

Antrag: 

Der Gemeinderat möge beschließen, das bei "Feuerwehreinsätzen mit Fehlalarm bei Brandmeldeanlagen" die Kosten des Einsatzes auf den Verursacher entsprechend umgelegt werden. 
Hierzu wird die Verwaltung beauftragt,  die bestehende Satzung „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr“ gegebenenfalls zu ändern bzw. zu ergänzen. 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, die einschlägige Satzung entspreched zu ändern. 



Begründung: 

Aktuell werden Kosten für Fehlalarme ( speziell bei privaten Brandmeldeanlagen ) nicht vom Verursacher übernommen, sondern vom Steuerzahler. 

Im Zuge der Haushaltsberatungen in 2019 wurde auf Anfrage der Fraktion „Freie Wähler“ das Thema von der Verwaltung geprüft, mit der Feststellung das keine Kosten vom Verursacher eines Fehlalarmes übernommen werden. 


Wir sehen es im Sinne von allgemeinen Sparmaßnahmen der Gemeinde als zwingend notwendig an, hier Verursacher von Fehlalarmen mit in die Verantwortung / Haftung zu nehmen. 
Aktuelle Rechtsprechungen unterstützen diese Haltung: vgl.: VG München, Urteil v. 21.02.2019 – M 30 K 17.107



Kosten: 

Es entstehen keine Kosten