Montag, 29. Mai 2017

Anträge Mai - Passion 2020 - weitere Schritte zu mehr Öffentlichkeit und Kontrolle



In unseren Augen sollte das Budgetrecht ein zentrales Recht des Gemeinderates von Oberammergau sein und nicht "einiger Weniger".







Lesen Sie den ganzen Antrag hier

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Weiterhin haben wir beantragt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss zeitnah und laufend die Vorbereitung der Passion 2020 prüfen kann.

Ein Positiv Beispiel der Rechnungsprüfung war die Passion 2010, hier wurde zeitnah begleitend geprüft ( ausgelöst durch unsere Aufforderung.  )

Ein Negativ Bespiel war die Passion 2000, hier wurde die Passion 2000 erst Jahre später geprüft, ein Korrektiv zur gegeben Zeit war somit ausgeschlossen.

Wir stehen dazu: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser !

Der Text als Antrag wie folgt:

Die Fraktion FREIE WÄHLER stellt folgenden Antrag an den Gemeinderat:
Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss, ab jetzt mit der laufenden Rechnungsprüfung des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur (Schwerpunkt Passion 2020) zu beginnen.
Im Jahr 2017 hat die Prüfung mindestens vierteljährlich stattzufinden, ab dem Januar 2018 ist die Prüfung mindestens zweimonatlich, ab Januar 2019 mindestens monatlich durchzuführen.
Begründung:
In Analogie zur Passion 2010 muss der Rechnungsprüfungsausschuss frühzeitig mit der Prüfung der laufenden Ausgaben im Eigenbetrieb Oberammergau Kultur beginnen, damit eine Prüfung zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem die jeweils Verantwortlichen noch greifbar sind. Die negativen Erfahrungen aus der Passion 2000 dienen als Referenz.




Michael Fux
Im Namen der Fraktion"Freie Wähler"


Donnerstag, 18. Mai 2017

Freitag, 21. April 2017

Anträge April Passion 2020:





Transparenz der Vergütung des Leitungspersonals
und
Honorare für die Passion 2020 – Mitwirkende

 1. Transparenz der Vergütung des Leitungspersonals

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,


die Fraktion der Freien Wähler im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:


Antrag
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung bzw. den Bürgermeister, Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, dass künftig die Vergütungen für die Leitungspositionen (z.B. Leitungsteam Passion 2020, Werkleitung) öffentlich gemacht werden.



Begründung
Immer mehr Kommunen nehmen sich verstärkt der Thematik Transparenz an. Dazu zählt aus unserer Sicht auch Transparenz hinsichtlich des Verdiensts von Führungskräften innerhalb der Gemeinde. Stellenpläne, Besoldungsordnungen bzw. die entsprechenden Entgeltordnungen des Tarifvertrags öffentlicher Dienst erlauben grundsätzliche Einblicke in die Vergütungsstruktur einer Verwaltung.
Bei manchen Leitungspositionen, die außertariflich vergütet oder in Gestalt von Werkverträgen dotiert werden, hilft ein Blick in die Tarifwerke nicht. Gleichzeitig gibt es Kommunen wie z.B. die Landeshauptstadt München, die die Höhe der Vergütung von Leitungsfunktionen Jahr für Jahr transparent machen.
Dieser Anspruch sollte auch für Oberammergau gelten. Insofern sollte die Verwaltung Überlegungen anstellen, wie dieser Wunsch nach mehr Transparenz erfüllt werden kann.


Deckungsvorschlag

Es entstehen keine weiteren Kosten.

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2. Honorare für die Passion 2020 – Mitwirkende


Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,


die Fraktion der Freien Wähler im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:


Antrag
Der Gemeinderat legt fest, dass die Honorare für die Mitwirkenden der Passionsspiele 2020 sowie die Probengelder gegenüber 2010 im gleichen prozentualen Verhältnis anzupassen sind wie die Vergütung des Leitungsteams (d.h. prozentualer Durchschnittswert der Vergütung, die in den Werkverträgen für die Werkerstellung für den Spielleiter, den musikalischen Leiter sowie des Bühnenbildner festgelegt wird).
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Finanzplanung des Wirtschaftsplans entsprechend zu aktualisieren.


Begründung
Spielleiter Christian Stückl hat in der Gemeinderatssitzung am 15. Juni 2015 auf Nachfrage von Michael Fux erklärt, dass er eine Anhebung der Honorare der Mitwirkenden in vergleichbarer Höhe wie die Anhebung seiner Vergütung als richtig erachte.
In der Tat lässt es sich gegenüber den Mitwirkenden, die sich ebenfalls in hohem Maße für die Passion engagieren, kaum vermitteln, wenn deren Honorare nicht in ähnlicher Weise angehoben werden wie die Vergütung des Leitungsteams, sollte es zu einer Erhöhung der Vergütung für das Leitungsteam kommen.
Zugleich ist es erforderlich, die damit einhergehenden Kosten für die Vergütung der Mitwirkenden der Passion 2020 – wenn eine Erhöhung erfolgen sollte - im Wirtschaftsplan darzustellen, um eine realistischere Finanzplanung, auch gegenüber den Aufsichtsbehörden, nachweisen zu können.







Deckungsvorschlag
Die durch die Entscheidung anfallenden Kosten verursachen frühestens im Jahr 2019 entsprechende Kosten, die dann im Wirtschaftsplan einzustellen sind. Die genaue Höhe lässt sich erst beziffern, wenn die Vergütung für das Leitungsteam beschlossen ist.



Karl Heinz Götz, Peter Held, Michael Fux, Martin Kratz und Ludwig Utschneider
Fraktion"Freie Wähler" 

Donnerstag, 30. März 2017

Anträge März 2017




Im Sinne von mehr Transparenz zwei Anträge:


1.       Die Fraktion FREIE WÄHLER im Gemeinderat Oberammergau beantragt, dass zeitnah darüber berichtet wird, welche finanziellen Auswirkungen die Aufspaltung der Hoheitsverwaltung und des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur (u.a. im Bereich Personal. Lohnbuchhaltung) in 2017 und in den Folgejahren bis einschließlich 2020 haben wird!

2.       Der Gemeinderat beschließt, dass künftig bei Stellenneubesetzungen im Bereich der Gemeinde Oberammergau (Hoheitsverwaltung, Regiebetriebe, Eigenbetrieb Oberammergau Kultur sowie bei Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Gemeinde) grundsätzlich eine öffentliche Stellenausschreibung zu erfolgen hat, über die der Gemeinderat zusätzlich vorab zu informieren ist. Von diesem Grundsatz kann nur dann abgewichen werden, wenn eine Stelle bewusst nur intern (d.h. im Kreis der Beschäftigten der Gemeinde Oberammergau) ausgeschrieben werden soll.

Begründung: Wir sehen es als geboten an, dem Grundsatz der Transparenz öffentlichen Handelns auch dadurch zu entsprechen, dass freiwerdende Stellen  öffentlich ausgeschrieben werden. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate sehen wir es als sinnvoll an, dass der Gemeinderat diesbezüglich eine Grundsatzentscheidung trifft.
Der öffentlichen Ausschreibung sollte im Mindestmaß dadurch Rechnung getragen werden, dass die Stellen der Agentur für Arbeit zur Veröffentlichung gemeldet und über die Homepage der Gemeinde Oberammergau bzw. über die Oberammergauer Zeitung öffentlich gemacht werden.

Weitere Kosten entstehen dadurch aus unserer Sicht vorerst keine.

Ludwig Utschneider, Peter Held, Martin Kratz, Karl Heinz Götz, Michael Fux